§ 1 Abschlüsse; Berechtigungen
( 1 ) Nach dem 9. Schuljahrgang kann der Hauptschulabschluss erworben werden.
( 2 ) Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:
der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach der Klasse 10
der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
der Erweiterte Sekundarabschluss I
Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Hauptschule
§ 2 Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss
Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in
allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat.
Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss vermittelt die gleiche Berechtigung wie der Hauptschulabschluss nach Klasse 9.
§3 Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen für
den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss § 2 hinaus
- ausreichende Leistungen in einem Fachleistungskurs E (Englisch oder Mathematik ) und
- im Durchschnitt befriedigende (3,0) Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.
§ 4 Erweiterter Sekundarabschluss I
Den erweiterten Sekundarabschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen des Sekundarabschlusse I – Realschulabschluss § 3 hinaus
- gute Leistungen in einem Fachleistungskurs E (Englisch oder Mathematik) und
befriedigende Leistungen in dem anderen Fachleistungskurs A (Englisch oder Mathematik)
- und im Durchschnitt gute (2,0) Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.
§ 5 Hauptschulabschluss
Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat.