§ 1 Abschlüsse; Berechtigungen

( 1 ) Nach dem 9. Schuljahrgang kann der Hauptschulabschluss erworben werden.

( 2 ) Nach dem 10. Schuljahrgang können folgende Abschlüsse erworben werden:

der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach der Klasse 10

der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

der Erweiterte Sekundarabschluss I

 

Voraussetzungen für den Erwerb von Abschlüssen an der Hauptschule

§ 2 Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss

Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in

allen Pflichtfächern einschließlich Englisch und in den Wahlpflichtkursen erfüllt hat.

Der Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss vermittelt die gleiche Berechtigung wie der Hauptschulabschluss nach Klasse 9.

§3 Sekundarabschluss I – Realschulabschluss

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen für

den Erwerb des Sekundarabschlusses I – Hauptschulabschluss § 2 hinaus

  1. ausreichende Leistungen in einem Fachleistungskurs E (Englisch oder Mathematik ) und
  2. im Durchschnitt befriedigende (3,0) Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.

§ 4 Erweiterter Sekundarabschluss I

Den erweiterten Sekundarabschluss erwirbt, wer über die Voraussetzungen des Sekundarabschlusse I – Realschulabschluss § 3 hinaus

  1. gute Leistungen in einem Fachleistungskurs E (Englisch oder Mathematik) und

befriedigende Leistungen in dem anderen Fachleistungskurs A (Englisch oder Mathematik)

  1. und im Durchschnitt gute (2,0) Leistungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erbracht hat.

§ 5 Hauptschulabschluss

Den Hauptschulabschluss erwirbt, wer die Mindestanforderungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt hat.